Architektur-Fachbeiräte sind [...] Instrumente, bauliche Entscheidungen in einem Gemeinwesen aus der amtlichen Behandlung herauszulösen und zur Qualitätsfindung im Bauen beizutragen.
Ihre Aufgabe ist mehrdeutig:
 
1. die öffentlichen Institutionen in konkreten Baufragen fachlich unabhängig zu beraten,
2. die allgemeine Qualität von Projekten im Hinblick auf Angemessenheit im jeweiligen baulichen und
landschaftlichen Kontext zu fordern bzw. zu stimulieren,
3. das qualitativ anspruchsvolle Projekt, das die normativen Kriterien naturgemäß übersteigt, in seiner
Realisierbarkeit argumentativ zu unterstützen.
 
Otto Kapfinger: aus dem Referat „Baukultur und Öffentlichkeit“, Krems,10. Juni 1997.